Taxifahrer mit Gurt
Bislang war es Taxifahrern gestattet, bei der Beförderung von Fahrgästen ohne Sicherheitsgurt zu fahren. Eine Ausnahme von der Gurtpflicht also, die mit dem „Schutz vor gewalttätigen Übergriffen“ von Fahrgästen begründet wurde. Weitere Ausnahmen von der Gurtpflicht bestehen insbesondere für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit sowie für Paketdienste und Postbeförderungsunternehmen (sogenannter Haus-zu-Haus-Verkehr).
Bei Taxifahrern jedenfalls soll diese Regelung nun noch in diesem Jahr wieder abgeschafft werden, da das Unfallrisiko für Taxifahrer weitaus höher ist, als jenes, angegurtet einem Gewaltdelikt zum Opfer zu fallen.