Taxi­fah­rer mit Gurt

Bislang war es Taxi­fah­rern gestattet, bei der Beför­de­rung von Fahr­gäs­ten ohne Sicher­heits­gurt zu fahren. Eine Ausnahme von der Gurt­pflicht also, die mit dem „Schutz  vor gewalt­tä­ti­gen Über­grif­fen“ von Fahr­gäs­ten begründet wurde. Weitere Ausnahmen von der Gurt­pflicht bestehen ins­be­son­de­re für Fahrten mit Schritt­ge­schwin­dig­keit sowie für Paket­diens­te und Post­be­för­de­rungs­un­ter­neh­men (soge­nann­ter Haus-zu-Haus-Verkehr).

Bei Taxi­fah­rern jeden­falls soll diese Regelung nun noch in diesem Jahr wieder abge­schafft werden, da das Unfall­ri­si­ko für Taxi­fah­rer weitaus höher ist, als jenes, ange­gur­tet einem Gewalt­de­likt zum Opfer zu fallen.