Straf­recht

ie Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München ist intensiv auf dem Gebiet des Straf­rech­tes tätig. Wir beraten und ver­tei­di­gen unsere Mandanten im Bereich der gesamten Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Sollten Sie von einem straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­ren betroffen sein, so gelten zwei goldene Regeln:

• Sie haben als Beschul­dig­ter in einem Straf­ver­fah­ren das Recht zu schweigen. Also schweigen Sie (!) und machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit Ihrem Ver­tei­di­ger gespro­chen haben. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine für Sie negativen Schlüsse gezogen werden. Lediglich zu Angaben zu Ihrer Person sind Sie verpflichtet.

• Suchen Sie unver­züg­lich, nachdem Sie von einem gegen Sie ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren erfahren haben bezie­hungs­wei­se die Ein­lei­tung eines solchen Ver­fah­rens befürch­ten müssen, einen qua­li­fi­zier­ten Ver­tei­di­ger auf. Die Straf­ver­tei­di­ger unserer Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Je früher sich die Ver­tei­di­gung in ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren „ein­klin­ken“ kann, umso effek­ti­ver kann sie sich bemühen, negative Ent­wick­lun­gen für den Mandanten abzuwenden.

Diese Rat­schlä­ge gelten grund­sätz­lich, also auch für den Fall, daß Sie sich wirklich nichts vor­zu­wer­fen haben und daher glauben, durch eine will­fäh­ri­ge Aussage die Sache für sich aus der Welt schaffen zu können. Dies ist leider in den wenigsten Verfahren der Fall.

Wir ver­tei­di­gen unsere Mandanten gegen Straf­vor­wür­fe aller Art. Bei­spiel­haft sind dies etwa Tatbestände

  • der Geld- und Urkundenfälschung
  • der Aus­sa­ge­de­lik­te und falscher Verdächtigung
  • des Dieb­stahls, Raubes, der Unter­schla­gung und Erpressung
  • der Straf­ta­ten gegen das Leben, ins­be­son­de­re auch im Bereich des Ver­kehrs­rechts
  • der Kör­per­ver­let­zung, ins­be­son­de­re auch im Bereich des Ver­kehrs­rechts
  • der Nötigung, ins­be­son­de­re auch im Bereich des Ver­kehrs­rechts
  • der Belei­di­gung, Ver­leum­dung, Bedrohung sowie des Stalkings
  • der Sexu­al­de­lik­te
  • der Sach­be­schä­di­gung und Brandstiftung
  • der Wirt­schafts­straf­sa­chen
  • der Steu­er­straf­sa­chen
  • der Betäu­bungs­mit­tel­de­lik­te, ins­be­son­de­re auch im Bereich des Ver­kehrs­rechts
  • der Ver­kehrs­straf­sa­chen

Ferner über­neh­men wir die Beratung und Betreuung Inhaf­tier­ter sowie deren Ange­hö­ri­ger in Fragen des Straf­voll­zu­ges.

Vor­zugs­wei­se schalten sich die Straf­ver­tei­di­ger der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München bereits vor oder bei Beginn des Ermitt­lungs­ver­fah­rens ein, nehmen frü­hest­mög­lich Akten­ein­sicht und versuchen, das Verfahren – notfalls gegen Geld­auf­la­ge – wieder zur Ein­stel­lung zu bringen. Gelingt dies nicht, so wird die Staats­an­walt­schaft einen Straf­be­fehl erlassen oder Anklage erheben.

Der Straf­be­fehl enthält den Tat­vor­wurf und die hierwegen ver­häng­ten Sank­tio­nen. Wird gegen ihn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach seiner Zustel­lung Einspruch eingelegt, so wird er rechts­kräf­tig. Der Beschul­dig­te ist dann ver­ur­teilt und muß die Strafe bezahlen. Ferner erhält er eine Ein­tra­gung im Bun­des­zen­tral­re­gis­ter sowie bei Ver­kehrs­straf­sa­chen in der Flens­bur­ger Ver­kehrs­sün­der­kar­tei (Fahr­eig­nungs­re­gis­ter).

Sollten Sie die Frist zur Ein­spruchs­ein­le­gung ohne Ihr Ver­schul­den versäumt haben, so kommt ein Antrag auf Wie­der­ein­set­zung in den vorigen Stand in Betracht, welcher unver­züg­lich zu stellen ist. Spä­tes­tens in diesem Zeitpunkt sollten Sie aller­dings die Hilfe eines qua­li­fi­zier­ten Ver­tei­di­gers in Anspruch nehmen.

Nach einem recht­zei­ti­gen Einspruch gegen den Straf­be­fehl kommt es, wie auch im Falle einer Ankla­ge­er­he­bung durch die Staats­an­walt­schaft, zur Haupt­ver­hand­lung vor dem zustän­di­gen Straf­ge­richt, welche Sie kei­nes­falls ohne den Ver­tei­di­ger Ihres Ver­trau­ens wahr­neh­men solllten.

In beson­de­rer Weise liegt den Straf­ver­tei­di­gern der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München das Jugend­straf­recht am Herzen.

Wir sind dar­über­hin­aus für unsere Mandanten selbst­ver­ständ­lich in den Rechts­mit­tel­ver­fah­ren, also ins­be­son­de­re der Berufung und der Revision tätig.

Sofern für die Ver­tei­di­ger­tä­tig­keit eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ein­tritts­pflich­tig ist, über­neh­men wir – für Sie kos­ten­frei – die voll­stän­di­ge Abwick­lung und Abrech­nung mit dieser.

Anna Grimm - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Frau Rechts­an­wäl­tin Grimm ist Fach­an­wäl­tin für Straf­recht und die Straf­ver­tei­di­ge­rin der Kanzlei. Sie betreut neben dem Referat Straf­recht auch jenes des Jugend­straf­rechts sowie das Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht. Sie ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Straf­recht des Deutschen Anwalts­ver­eins, des Vereins Deutscher Straf­ver­tei­di­ger sowie Mitglied im Straf­ver­tei­di­ger­not­dienst und der Initia­ti­ve Baye­ri­scher Straf­ver­tei­di­ge­rin­nen und Straf­ver­tei­di­ger. Sie arbeitet derzeit an ihrer Promotion zu einem straf­recht­li­chen Thema.

Hans R. Suckert - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Herr Rechts­an­walt Suckert bear­bei­tet ebenfalls das Gebiet des Straf­rechts. Er verfügt über eine lang­jäh­ri­ge Erfahrung als Strafverteidiger.

Monika Daschner - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Frau Rechts­an­wäl­tin Daschner ist Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht und bear­bei­tet in dieser Eigen­schaft auch den Bereich des Ver­kehrs­straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts.