Viel Ärger an der „Mietwagenfront“
Viel Ärger an der „Mietwagenfront“ Jeder Unfallgeschädigte hat, solange er sein beschädigtes Fahrzeug nicht nutzen kann, Anspruch auf einen Mietwagen oder, nimmt er ein Mietfahrzeug nicht in Anspruch, auf eine Nutzungsausfallentschädigung, also ein Pauschale, deren Höhe von der Dauer des Ausfalles, der Art und des Alters seines Fahrzuges abhängt. Während die Erstattung der [...]