E-Scooter – wir werden überrollt!! Leider auch von Unfällen, Bußgeld- und Strafverfahren!
Praktisch sind sie schon, diese Tretroller mit Elektroantrieb, die zwischenzeitlich in den Großstädten an jeder Straßenecke stehen und es ermöglichen, ohne Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und für wenig Geld schnell von A nach B zu gelangen.
Es wurde eigens die „Verordnung für Elektrokleinfahrzeuge“ ins Leben gerufen, welche für diese Geräte mit Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer Straßenzulassung (Betriebserlaubnis) gilt.
Ab einem Alter von 14 Jahren kann man sie ohne weitere Voraussetzungen fahren. Es wird kein Führerschein benötigt.
Klingt alles sehr gut, aber am Tag nach der Einführung bekamen wir den ersten schweren Verkehrsunfall auf den Tisch: Ein Benutzer hatte sich an einer roten Ampel verbremst, stürzte über den Lenker und zog sich extrem schwere Kopfverletzungen zu. Eine Helmpflicht besteht nämlich nicht und wer schleppt schon gerne einen Helm mit sich herum, weil er vielleicht mal schnell einen E-Scooter für eine kurze Stadtfahrt benutzen will?
Es gibt aber – völlig zu Recht – einige Regeln, die der Nutzer beherzigen sollte:
- Es wird eine Versicherung benötigt, welche durch eine Plakette am Scooter dokumentiert ist. Alle öffentlich bereitgestellten Scooter verfügen hierüber. Wenn man sich privat einen E-Scooter anschafft, sollte man dies beachten. Eine Fahrt ohne Versicherungskennzeichen kostet 40,00 €, eine solche ohne Betriebserlaubnis 70,00 €.
Im Falle eines Unfalls zahlt die Versicherung den dem Unfallgegner entstandenen Schaden. Eine Fahrt ohne Versicherung kann daher, abgesehen von der Geldbuße, auch in anderer Hinsicht sehr teuer werden. - Ein E-Scooter darf jeweils nur von einer Person gefahren werden, auch wenn es zu zweit cool aussieht und noch mehr Spaß macht. Bei Zuwiderhandlung droht Bußgeld.
- Mit dem E-Scooter dürfen nur Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren werden. Gibt es dergleichen nicht, darf die Fahrbahn benutzt werden, wobei die Autobahnen natürlich tabu sind. Fußgängerzonen, Gehwege und Einbahnstraßen (entgegen der Fahrtrichtung bei Freigabe für Radfahrer) sind ebenfalls out of limits. Es soll aber ein neues Schild „E-Scooter frei“ geben.
Verstöße kosten Bußgelder zwischen 15,00 und 30,00 €. - Es gelten natürlich die üblichen Verkehrsregeln bezüglich der Vorfahrtsrechte. Existiert eine Fahrradampel, ist diese zu beachten, ansonsten die Ampel für den Pkw-Verkehr. Rotlichtverstöße kosten je nach Schwere zwischen 60,00 und 180,00 € und natürlich Punkte im Fahreignungsregister (Flensburger Verkehrssünderkartei).
- Ein großes Problem: Alkohol!
Die ersten schweren Verstöße registrierten wir in diesem Bereich. „Ein E-Scooter ist ja kein Auto und auf der Straße fahre ich damit ja auch nur ausnahmsweise!“, so die Entschuldigung unserer Mandanten.
Pech gehabt: Für E-Scooter-Fahrer gelten nämlich die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer und damit auch die gleichen Sanktionen, das heißt eine Fahrt mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne alkoholbedingten Fahrfehler kostet 500,00 €, einen Monat Fahrverbot (für Führerscheininhaber) und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Mit alkoholbedingtem Fahrfehler (Achtung! Der lässt sich bei naturgemäß „schwankendem Fahrstil“ leicht behaupten!) wird ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung mit den hierbei üblichen Sanktionen eingeleitet. Es geht hier um eine erhebliche Geldstrafe, einen Führerscheinentzug und selbstverständlich wiederum Punkte im Fahreignungsregister.
Für Führerscheinneulinge und Fahrer unter 21 Jahren gilt hinsichtlich Alkohol übrigens die 0,00 Promille-Grenze.
Fazit: E-Scooter sind eine schöne neue Fortbewegungsart, wenn man die Regeln kennt und sich daran hält. Falls es doch einmal ein Problem geben sollte – und das scheint nicht allzu selten der Fall zu sein – helfen wir gerne, soweit es in unseren Kräften steht. Bitte nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so ist diese für unsere Verteidigertätigkeit ohne Zweifel eintrittspflichtig. Sie müssen mit dieser keinerlei Kontakt aufnehmen. Wir erholen kostenfrei für Sie die Deckungszusage und rechnen mit der Rechtsschutzversicherung unmittelbar ab.