Rettungsgasse freihalten!
Für ein Unfallopfer kann es eine „Frage von Leben und Tod“ sein, ob sich andere Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten und im Rückstau eine „Rettungsgasse“ freihalten, um den Rettungskräften und der Polizei ein schnelles Erreichen der Unfallstelle zu ermöglichen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wurde bislang mit einer Geldbuße in Höhe von 20,00 € bedacht. Ab sofort wird eine derartige gedankenlose Rücksichtlosigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 200,00 € sanktioniert. Kommt es im Zusammenhang mit diesem Verstoß zu einer anderweitigen Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, etwa weil die Rettungskräfte den Weg gewaltsam freimachen müssen, so wird eine Geldbuße in Höhe von 320,00 € und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Im Zusammenhang mit der Verschärfung dieser Sanktionen werden auch die Bußgelder für diejenigen, die mit Blaulicht oder Signalhorn fahrenden Einsatzfahrzeugen nicht sofort „freie Bahn“ schaffen, erhöht werden.