Handy am Steuer wird richtig teuer!

Bislang bezahlte derjenige, der mit einem Handy in der Hand am Steuer eines Fahr­zeu­ges erwischt wurde, ein Bußgeld in Höhe von 60,00 € und erhielt einen Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter (Flens­bur­ger Verkehrssünderkartei).

Diese Geldbuße wurde nun auf 100,00 € erhöht. Kommt es im Zusam­men­hang mit der Han­dy­nut­zung zu einem Unfall, so drohen eine Geldbuße in Höhe von 200,00 €, zwei Punkte im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter und ein Monat Fahrverbot.

Die Regelung wurde tech­nik­of­fen gestaltet, das heißt dem Handy gleich­ge­setzt sind alle Infor­ma­ti­ons-, Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Unter­hal­tungs­mit­tel (laptops, tablets, etc.).

Sofern eine Sprach­steue­rung oder Vor­le­se­funk­ti­on zur Verfügung steht, darf das Gerät auch während der Fahrt betrieben werden.

Auch eine „sekun­den­schnel­le“ Nutzung bleibt erlaubt.

Übrigens: Die Radfahrer kommen nicht unge­scho­ren davon. Bisher wurde die verbotene Han­dy­nut­zung auf dem Fahrrad mit einer Geldbuße in Höhe von 25,00 € bedroht. Diese Geldbuße wurde nun auf 55,00 € angehoben.